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	<author_name>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Schleswig-Holstein</author_name>
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	<title>Zweigleisigen Ausbau nach Sylt sichern –  Bundesfinanzierung für den Marschbahn-Ausbau muss verlässlich sein!</title>
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	<description>Die Marschbahn ist die zentrale Verkehrsader zwischen der Insel Sylt und der gesamten Westküste Schleswig-Holsteins. Ob als Arbeitsweg, zur medizinischen Versorgung, als Transportweg für Lieferanten und Handwerk oder Hauptachse für den Tourismus - täglich reisen rund 7.300 Menschen allein über den Bahnhof Westerland – Tendenz steigend. Der Bundestag hat den zweigleisigen Ausbau der Marschbahn (Niebüll–Klanxbüll und Morsum–Tinnum) im Mai 2026 beschlossen. Das Land Schleswig-Holstein treibt das Projekt voran und vorfinanziert bereits die Planung aus Landesmitteln. Was fehlt, ist eine verlässliche, verbindliche Finanzierung aus Bundesmitteln! Der Bundestag beschließt den Haushalt 2027 im November. Dann wird entscheiden, ob der Ausbau planbar bleibt – oder ob Verzögerung, Kostensteigerung und jahrelange Unsicherheit drohen. Die offene Finanzierung hat unmittelbare Folgen für den Alltag von tausenden Menschen: Für Pendlerinnen, Pendler und Azubis Die Strecke ist bereits heute störungsanfällig: An einzelnen Wintertagen liegt die Pünktlichkeit bei nur 50 bis 60 Prozent. Wer täglich zwischen Westerland, Niebüll, Husum und Hamburg pendelt oder zur Schule/Ausbildung fährt, kann sich auf die Bahn nicht verlassen – Umwege über den Autozug oder das Auto kosten Zeit und Geld. Für die Insel- und Festlandskommunen Sylt und die Westküste sind auf die Schiene für die Versorgung angewiesen – von der Lebensmittellogistik bis zum Abtransport von Abfall und zum Baustellenverkehr. Kommunen können ihre Verkehr- und Flächenauskäufe rund um Bahnhöfe und Strecke nicht planen, solange unklar ist, ob und wann gebaut wird. Investitionsentscheidungen von Nordfriesland bis Hamburg-Altona bleiben auf Eis gelegt. Für Betriebe, Handwerk und Landwirtschaft Lieferketten nach Sylt und in die Region hängen am Schienenweg; jede Störung führt zu Mehrkosten und -transporten über Straße und Autozug. Wenn das Projekt ins Stocken gerät, verlieren regionale Bau- und Planungsunternehmen Aufträge und Planungssicherheit – Vorhaben dieser Größe brauchen langfristige Auftragslinien, nicht Stop-and-Go. Für den Tourismus und die, die davon leben Sylt lebt vom Tourismus: Gäste, die die Bahn nicht erreichen oder sich nicht auf sie verlassen können, bleiben aus oder weichen aus. Damit geraten tausende Arbeitsplätze in Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel in Gefahr – mitten in einer Region, die wirtschaftlich stark vom barrierefreien, klimafreundlichen Zugang abhängt. Für die Kosten – und damit für alle Steuerzahler Baumarktpreise steigen. Jede Verzögerung der Bundesfinanzierung treibt die Baukosten weiter nach oben und damit am Ende die Last für Bund und Land. Das Land vorfinanziert bereits Planungsleistungen – Landesmittel, die für andere Aufgaben fehlen, solange der Bund nicht verbindlich einsteigt. Unsere Forderung an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung 1) Aufnahme des zweigleisigen Marschbahn-Ausbaus (Niebüll–Westerland) in den Bundeshaushalt 2027 – mit einer auskömmlichen Erstausstattung für das Projekt bei der Schieneninfrastruktur-Finanzierung. 2) Verbindliche Verankerung des Projekts im Finanzplan des Bundes bis 2030, damit der Baustart 2032 und die Gesamtfinanzierung gesichert sind – nicht nur Absichtserklärungen. 3) Eine zeitnahe, öffentlich dokumentierte Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund, Land und DB InfraGO als Grundlage für die weiteren Planungs- und Vergabeschritte. 4) Keine Verschiebung der Entscheidung über den Haushaltsausschuss hinaus: Der Haushalt 2027 wird am 24.–27. November 2026 verabschiedet – die Marschbahn gehört in diesen Haushalt!</description>
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